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Aktuelles

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Novemeber 2024

Geschlossene Praxen

​Liebe Patientinnen und Patienten,

Unsere Praxis ist am 29. Novemeber geschlossen. Wir möchten damit zusammen mit einigen anderen Hausarztpraxen auf die bedrohte Zukunftsfähigkeit der bisherigen hausärztlichen Versorgung aufmerksam machen.

Was ist passiert? Schon seit langem bekommt jede Arztpraxis von der kassenärztlichen Vereinigung einen finanzeilen Rahmen zugewiesen, innerhalb dessen sie pro Quartal kassenärztlich tätig sein kann. Überschreiten die für die Patientenversorgung nötigen Kosten diesen Rahmen, ist ausgemacht, dass sie nicht vergütet werden. In den letzten Jahren war diese Budgetierung, wie sie genannt wird, für die Hausarztpraxen ausgesetzt. Das heißt, wenn mehr gesetzlich versicherte Patienten kamen oder durch die Behandlungen höhere Kosten anfielen, als von der KV im Vorhinein angesetzt, wurden die erbrachten Leistungen dem Arzt bzw. der Praxis trotzdem vergütet. Seit einem halben Jahr ist ohne Vorwarnung die Budgetierung wieder eingeführt worden. Rückwirkend wurden dadurch unter Umständen erbrachte Leistungen für das letzte Quartal von 2023 nicht mehr honoriert. Für die folgende Zeit gilt bis auf weiteres das gleiche. Damit fallen im Schnitt ca. 10% des Honorars einer Praxis weg. Das bringt die Hausarztpraxen finanziell in Bedrängnis.

Denn gleichzeitig werden die Hausärztinnen und Hausärzte in die Pflicht genommen, die ambulante Versorgung sicherzustellen, Investitionen (z.B. für medizintechnische Geräte und Digitalisierung) und natürlich ausreichend Mitarbeiter zu angemessenem Lohn zu beschäftigen. Zudem sind wir mit unserem Privatvermögen für vermeidlich überflüssige Verordnungen von Medikamenten und Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik) haftbar.

Da unser Budget für dieses Quartal seit Anfang September aufgebraucht ist, haben wir uns entschlossen, die Praxis kurz vor Ende des Quartals zu schließen.

Wir hoffen dabei auf Ihr Verständnis. Denn es geht uns auch darum, die Situation, die die hausärztliche Versorgung stark gefährdet, publik zu machen.

Dabei fordern wir:

  • Die Abschaffung der Budgetierung und damit die Vergütung aller erbrachten Leistungen bei der Patientenversorgung.

  • Die Abschaffung von Regressen.

  • Die Reduktion von bürokratischen Aufgaben.

  • Eine Digitalisierung, die sich an medizinischen Notwendigkeiten orientiert und bei Einführung technisch ausgereift ist.

Die Zukunft der ambulanten medizinischen Versorgung hängt dabei auch von Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern ab.

Verfolgen Sie die gesundheitspolitischen Entwicklungen (z.B. in der BZ) und werden Sie aktiv. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die politischen Vertreter von Kommunen, Ländern und Bund, denen Sie Ihr Vertrauen geschenkt haben und unterstützen Sie uns!

Herzlichen Dank,

 

Ihr Praxisteam

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September 2024

Versenden von Befunden und Briefen über die garrioCOM App

Das Versenden von Befunden als e-mail Anhang genügt den Datenschutzanforderungen nicht. Wir bieten Ihnen daher an, Befunde über die datenschutzkonforme garrioCOM App anzufordern.

 

So funktioniert die garrioCOM App:

  1. Laden Sie die App kostenlos im AppStore runter.

  2. Wählen Sie das Feld Patientenprofil.

  3. Registrieren Sie sich mit Benutzernamen und Passwort.

  4. Geben Sie Ihre Personalien IK und Versicherungsnummer ein.

  5. Wählen Sie oben im blauen Feld den Pfeil nach unten (V).

  6. Klicken Sie auf das „“, um sich zu verbinden.

  7. Scannen Sie mit der Kamera den rechts abgebildeten QR Code.

  8. Wählen Sie oben im blauen Feld den Pfeil nach unten (V).

  9. Nun wird unsere Praxis „Berkefeld“ angezeigt.

  10. Klicken Sie auf „Berkefeld“ und stellen Sie Ihre Anfrage.

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September 2024

Covid-Impfung

Liebe Impfinteressent*innen,

Auch in diesem Jahr ist wieder ein COVID-19 Impfstoff von Biontech/ Pfizer verfügbar, der an die JN.1 Variante angepasst wurde.

Bevor Sie einen Impftermin bei uns vereinbaren, bitten wir Sie, sich zu informieren, ob bei Ihnen eine Impfung gemäß der STIKO-Empfehlung erfolgen sollte. Nur dann werden auch die Kosten von den Krankenkassen übernommen.

In der Stellungnahme von Januar 24 hat die STIKO anlässlich der Zulassung von JN.1-Varianten-adaptierten COVID-19-Impfstoffen ihre Impfempfehlungen aktualisiert.  

Für die folgenden Indikationsgruppen wird eine Auffrischimpfung empfohlen:

Personen im Alter ≥60 Jahren

Personen im Alter ≥6 Monaten, die aufgrund einer Grundkrankheit (siehe unten*) besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken

BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt

Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.

Die Auffrischimpfung soll möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. Bei Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort kann es erforderlich sein, den grundsätzlich empfohlenen Mindestabstand von 12 Monaten für weitere Auffrischimpfungen zu verkürzen.

Sofern auch eine Indikation zur Impfung gegen Influenza besteht, können beide Impfungen am gleichen Termin erfolgen. Dies gilt auch für die Pneumokokken­impfung.

Für andere Bevölkerungsgruppen besteht derzeit keine Notwendigkeit zur Auffrischimpfung.

Falls bei Personen im Alter ≥18 Jahren die empfohlene Basisimmunität (drei Antigenkontakte d.h. Impfungen und/oder  PCR gesicherte COVID 19 Infektion) jedoch noch nicht vorliegt, soll weiterhin angestrebt werden, diese Basisimmunität zu erreichen.

Die Impfstoffe Comirnaty XBB.1.5, Comirnaty Original/Omicron BA.4/5 und Spikevax XBB.1.5 sind inzwischen auch zur Grundimmunisierung zugelassen.

Umfänglichere Informationen können Sie dem aktuellen Impfaufklärungsbogen des RKI (RKI - Impfungen A - Z - Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung) entnehmen.

*Übersicht zu Grundkrankheiten, die ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen können:

Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)

Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen

Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen

Adipositas

ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen

Trisomie 21

Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)

aktive neoplastische Krankheiten

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Mai 2024

HZV - Hausarztzentrierte Versorgung

Seit Juli 2020 nimmt unsere Praxis an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) für gesetzlich Krankenversicherte teil.

Aufgabe der Hausarztpraxis ist es, als zentrale Anlaufstelle für die Patienten erforderliche Diagnostik und Therapien zu koordinieren und zu begleiten. Alle Überweisungen an Fachärzte (außer Augenärzte, Gynäkologen, Kinderärzte und Notfallbehandlungen) sollen über die Praxis erfolgen und die erhobenen Befunde dort zusammengeführt werden.

Die Praxen haben sich zuvor durch ihre organisatorischen und diagnostischen Möglichkeiten qualifizieren müssen und verpflichten sich, mehrmals pro Jahr an relevanten Fortbildungen teilzunehmen.

Dadurch werden unnötige Doppeluntersuchungen (abgesehen von Zweitmeinungen) und -verordnungen vermieden.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit Einführung der HZV festgestellt, dass hierdurch die Gesundheitssituation ihrer Versicherten verbessert wird und werben deshalb mit unterschiedlichen Anreizen dafür. 

Die HZV Praxen haben zudem in wirtschaftlicher Hinsicht eine bessere Planungssicherheit, da die Vergütung nicht budgetiert ist. Im Gegensatz dazu sind wir Hausärzte damit konfrontiert, dass es bei der herkömmlichen Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung rückwirkend ab Quartal 4/23 zu Honorarkürzungen in Folge von Budgetierungsmaßnahmen kommt. Durch Ihre Teilnahme sichern Sie somit auch die Zukunft einer qualitativ hochwertigen hausärztliche Versorgung.

 

Ihre Teilnahme an der HZV ist freiwillig und kostenlos. Die Einschreibung erfolgt für mindestens ein Jahr bei uns in der Praxis. Eine Kündigung aus gewichtigen Gründen ist jederzeit möglich.

 

Wir freuen uns, wenn auch Sie sich für die HZV entscheiden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Unsere Argumente für die hausarztzentrierte Versorgung

  • Als erster Ansprechpartner helfen wir, ggf. erforderliche weitere Diagnostik und Therapie zu koordinieren.

  • Dadurch, dass die Patientendokumente bei uns zentral vorliegen, behalten wir den Überblick.

  • Wir helfen, Doppeluntersuchungen und Doppelverordnungen zu vermeiden und damit Zeit und Geld (für Patient und Krankenkasse) zu sparen.

  • Die Ärzte bilden sich mehrfach im Jahr zu vorgegebenen relevanten Themen fort.

  • Die Praxisausstattung muss vorgegebene Qualifikationen nachweisen.

  • Studien weisen auf eine bessere Gesundheitssituation an der HZV teilnehmender Patienten hin.

  • Kosten werden ohne Qualitätsverlust im Gesundheitswesen gespart.

  • Die Krankenkassen werben daher ihrerseits für die HZV und schaffen Anreize zur Teilnahme.

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September 2023

Neue Verstärkung in unserer Praxis

Liebe Patientinnen und Patienten,

 

Mein Name ist Claudia Stehfest, ich freue mich sehr, dass ich seit September 2023 als Weiterbildungsassistentin im Team der Praxis von Dr. Berkefeld mitarbeiten darf!

 

In meiner bisherigen Ausbildung war ich als Assistenzärztin in der chirurgischen Abteilung im Diakonie-Krankenhaus Freiburg sowie in der Inneren Medizin im Herzzentrum Bad Krozingen und der BDH-Klinik Waldkirch tätig.

In den kommenden zwei Jahren möchte ich nun die Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin abschließen.

 

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen,

 

      Claudia Stehfest

Ich freue mich, dass Dr. Claudia Stehfest ab September 2023 für die kommenden 2 Jahre als Weiterbildungsassistentin unser Praxisteam unterstützt.

 

Sie löst damit Dr. Dinort ab, die ihre Weiterbildung bei mir erfolgreich abgeschlossen hat. Für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der letzten Zeit bin ich ihr sehr dankbar.

Dr. Stehfest hat bereits viel Erfahrung in der Inneren Medizin und Chirurgie. Ich bin sicher, dass sie eine wertvolle Ergänzung für unser Team und unsere Arbeit in menschlicher und fachlicher Hinsicht sein wird.

Ich möchte Sie daher bitten, auch ihr Ihr Vertrauen zu schenken.

 

      Clemens Berkefeld​​

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März 2020

FSME

Bei FSME oder auch Frühsommer-Meningoenzephalitis handelt es sich um eine Gehirn-, Gehirnhaut- oder Rückenmarkentzündung, die durch Viren ausgelöst wird. Zecken übertragen die Viren auf den Menschen. Während im Norden Deutschlands wenige Zecken diese Viren tragen, spricht man von Süddeutschland als Risikogebiet. Die Hauptübertragungszeit ist zwischen April und November.

 

Ungefähr jeder Dritte, der von einer mit FSME infizierten Zecke gestochen wurde, bekommt Krankheitssymptome:

Etwa ein bis zwei Wochen nach dem Zeckenstich treten dann Fieber, Kopfschmerzen, Erbrechen oder Schwindel auf; Symptome die an eine Grippe erinnern. Nach wenigen Tagen verschwinden diese Symptome wieder, womit für die meisten die Krankheit überstanden ist.

Bei etwa jedem zehnten Erkrankten allerdings kommt es nach etwa einer weiteren Woche zu einem zweiten Schub mit hohem Fieber und den Entzündungszeichen von Gehirn, Hirnhäuten oder Rückenmark. Da das Nervensystem in Mitleidenschaft gezogen ist, können auch Bewegungsstörungen, Lähmungen oder verändertes Bewusstsein auftreten. Ungefähr 20% der so Erkrankten behalten langanhaltende oder dauerhafte Schäden zurück. Vor allem Erwachsene sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen.  

Da es keine ursächliche Behandlung gegen die FSME gibt und nur die Krankheitszeichen, wie das Fieber, behandelt werden können, rät die Ständige Impfkommission Menschen, die sich in den Risikogebieten aufhalten und mit Zecken in Kontakt kommen können, zur Impfung gegen die FSME. Diese Impfung kann ganzjährig angewandt werden.

Wir beraten Sie gerne, bei Fragen zu diesem Thema.

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Oktober 2019

Pneuomokokken-Infektionen

Pneumokokken sind Bakterien, die den Nasen-Rachen-Raum besiedeln. Vor allem Kinder in den ersten beiden Lebensjahren, sowie Erwachsene ab dem Rentenalter und immungeschwächte Menschen werden vornehmlich infiziert. Auch wenn die Infektionen in den allermeisten Fällen ohne Krankheitssymptome unbemerkt verlaufen, können die Bakterien schwerwiegende Krankheitsverläufe verursachen, wenn das Immunsystem phasenweise geschwächt ist. Zu den von Pneumokokken verursachten Krankheiten gehören Lungenentzündungen, Hirnhautentzündungen, Nasennebenhöhlenentzündungen oder Blutvergiftungen. Da Pneumokokken-Infektionen einen so unterschiedlichen Krankheitsverlauf auslösen können, gibt es keine typischen einheitlichen Symptome. Allerdings gehen viele dieser Infektionen mit hohem Fieber und Schüttelfrost einher.

 

Pneumokokken-Infektionen werden sobald diagnostiziert mit Antibiotika behandelt. Allerdings nimmt die Zahl Antibiotika-resistenter Stämme laufend zu, so dass die Vorbeugung einer Erkrankung an Bedeutung gewinnt.

 

Deshalb rät die ständige Impfkommission den Risikogruppen zu einer Impfung. Dies sind Kleinkinder bis zwei Jahren, ältere Menschen ab dem 60. Lebensjahr und Personen mit chronischen Krankheiten oder Immunschwäche wie COPD, Diabetes, Asthma oder AIDS.

Verwendet werden für die Impfung Totimpfstoffe, die Teile der Hülle der Bakterien enthalten, die selber keine Krankheiten auslösen können, aber zur Bildung von Antikörpern gegen die Bakterien führen.

 

Bei Fragen zu Pneumokokken-Infektionen und Impfungen beraten wir Sie gerne.

Sprechstunden

Montag

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8:30 - 12:00 und 16:00 - 18:00

8:30 - 12:00

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Offene Sprechstunden, zu denen Sie ohne vorherige Terminvereinbarung kommen können, sind Mo-Fr von 11.00 -12.00  Uhr und

Mo und Do von 17.00 - 18.00 Uhr. Die Wartezeiten während dieser Zeit sind variabel.

Rezepte und Überweisungen können Mo-Fr von 8.30 bis 13.00 Uhr und Mo und Do von 16.00 bis 18.00 Uhr abgeholt werden.

Praxis Berkefeld Gebäude
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